Das Kapitalkonto ist bei einer Personengesellschaft ein für jeden Gesellschafter gesondert geführtes Konto. Das steuerliche Kapitalkonto umfasst dabei nicht nur das Kapitalkonto des Gesamthandsvermögens, sondern auch die Kapitalkonten aus Sonder- und Ergänzungsbilanzen. In der Praxis wird zwischen einem Kapitalkonto I, das Gesellschaftsrechte wie das Gewinnbezugsrecht vermittelt, und variablen Konten (etwa Kapitalkonto II) unterschieden. Das steuerliche Kapitalkonto bildet die Grundlage für die Ermittlung eines Veräußerungsgewinns nach § 16 EStG, der sich aus dem Abfindungs- oder Veräußerungserlös abzüglich des Kapitalkontos ergibt. Entsteht oder erhöht sich durch einen Verlust ein negatives Kapitalkonto, greift die Verlustausgleichsbeschränkung des § 15a EStG.