Zum Inhalt springen
REB Insights · Glossar

Nachversteuerung

§ 13a Abs. 6 ErbStG

Die Nachversteuerung ist die nachträgliche Besteuerung einer zunächst gewährten Steuervergünstigung, wenn die an sie geknüpften Voraussetzungen später verletzt werden. Im Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht löst ein abschließender Katalog schädlicher Verfügungen innerhalb der Behaltefrist die Nachversteuerung aus (§ 13a Abs. 6 ErbStG); dazu zählen etwa die Aufgabe des Gewerbebetriebs oder die Veräußerung des begünstigten Anteils. Verstöße führen regelmäßig zu einer zeitanteiligen Nachversteuerung, deren Umfang sich nach dem Grad der Unterschreitung richtet. Eine Reinvestition des Erlöses in begünstigtes Vermögen innerhalb der gesetzlichen Frist kann die Nachversteuerung vermeiden. Auch außerhalb des Erbschaftsteuerrechts droht eine Nachversteuerung, etwa wenn zunächst begünstigt besteuerte Gewinne später entnommen werden.

Rechtlicher Bezug§ 13a Abs. 6 ErbStG
BearbeitungProf. Dr. Manzur Esskandari und Dr. Daniela Bick, LL.M. (Taxation)

Wichtige Beiträge zum Begriff