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REB Insights · Glossar

Nachzahlungszinsen

§ 233a AO

Nachzahlungszinsen sind Zinsen nach § 233a AO, die auf nachzuzahlende Steuern erhoben werden. Sie können ausgelöst werden, wenn Vorauszahlungen zu niedrig angesetzt waren, eine Betriebsprüfung zu Mehrsteuern führt oder ein Investitionsabzugsbetrag rückgängig gemacht wird. Der Zinssatz betrug ursprünglich 0,5 Prozent pro Monat; diese Höhe stufte das Bundesverfassungsgericht für Nachzahlungszinsen nach § 233a AO als verfassungswidrig ein. Der Gesetzgeber senkte den Satz daraufhin auf 0,15 Prozent pro Monat beziehungsweise 1,8 Prozent pro Jahr. Von den Nachzahlungszinsen nach § 233a AO zu unterscheiden sind die Hinterziehungszinsen nach § 235 AO; seit 2015 gehören beide zur Nachzahlungspflicht.

Rechtlicher Bezug§ 233a AO
BearbeitungProf. Dr. Manzur Esskandari und Dr. Daniela Bick, LL.M. (Taxation)

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