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REB Insights · Glossar

Nutzungsdauer

Die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer ist der Zeitraum, über den ein Wirtschaftsgut abgeschrieben wird; Anschaffungs- oder Herstellungskosten werden über sie verteilt und als AfA abgezogen. Für Gebäude gelten typisierte AfA-Sätze mit unterstellten Nutzungsdauern — etwa 50 Jahre (2 Prozent) für nach dem 31.12.1924 fertiggestellte Gebäude und rund 33 Jahre (3 Prozent) bei Fertigstellung ab dem 1.1.2023. Bei einer Anschaffung, etwa im Asset Deal oder bei Einzelrechtsnachfolge, beginnen neue AfA-Reihen mit neuer Nutzungsdauer. Von der tatsächlichen Nutzungsdauer kann abgewichen werden: Der GWG-Sammelposten wird unabhängig davon über fünf Jahre linear aufgelöst. Sie dient auch als Maßstab, etwa im Verhältnis zur Grundmietzeit für die Zurechnung von Leasinggegenständen.

BearbeitungProf. Dr. Manzur Esskandari und Dr. Daniela Bick, LL.M. (Taxation)

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