Eine Pensionszusage ist die Zusage einer Altersversorgung, mit der ein Unternehmen einem Arbeitnehmer oder Gesellschafter-Geschäftsführer eine spätere Versorgungsleistung verspricht. Sie ist ein verbreitetes Instrument der Altersversorgung und bilanziell wie steuerlich anspruchsvoll. Für die erteilte Zusage wird eine Pensionsrückstellung nach § 6a EStG gebildet; der Zuführungsaufwand kann sofort oder gleichmäßig verteilt erfasst werden. Während der Anwartschaftsphase führt sie beim Begünstigten nicht zu einem Lohnzufluss. Zusagen an den Arbeitnehmerehegatten werden besonders streng auf Angemessenheit nach Grund und Höhe geprüft; auch Zusagen an Gesellschafter-Geschäftsführer gelten in der Betriebsprüfung als Risikobereich.