Sonderausgaben sind bestimmte Aufwendungen, die steuerlich abgezogen werden können. Zu ihnen zählen etwa Zuwendungen an eine Stiftung (§ 10b EStG), Kinderbetreuungskosten sowie Versorgungsleistungen bei der Vermögensübergabe (§ 10 Abs. 1a Nr. 2 EStG). Derselbe Aufwand kann nicht zugleich als Sonderausgabe und nach § 35a EStG berücksichtigt werden. Ein Verlustrücktrag erfolgt vorrangig vor Sonderausgaben, außergewöhnlichen Belastungen und sonstigen Abzugsbeträgen.