Die Sonderbilanz ist bei der Personengesellschaft eine zusätzliche Bilanz des einzelnen Gesellschafters neben der Gesamthandsbilanz. In ihr wird das Sonderbetriebsvermögen des Gesellschafters geführt, also Wirtschaftsgüter, die getrennt von der Gesamthandsbilanz der KG erfasst werden. Sie ist Teil der zweistufigen Gewinnermittlung: Auf der zweiten Stufe kommen die Ergebnisse der Sonderbilanz des einzelnen Gesellschafters hinzu. In ihr wird etwa der Pensionsanspruch des begünstigten Gesellschafters spiegelbildlich aktiviert, wodurch der Steuerstundungseffekt ausbleibt.