Die Spekulationsfrist ist der Zeitraum, innerhalb dessen die Veräußerung eines Wirtschaftsguts als privates Veräußerungsgeschäft steuerpflichtig ist; nach Ablauf der Frist bleibt ein Veräußerungsgewinn außerhalb der Einkommensteuer. Bei Grundstücken beträgt sie nach § 23 Abs. 1 Nr. 1 EStG zehn Jahre; wird die Immobilie innerhalb dieser Frist erworben und wieder veräußert, kann ein steuerpflichtiger Veräußerungsgewinn entstehen. Bei unentgeltlichem Erwerb wird die Spekulationsfrist des Erblassers auf den Erben übertragen. Auch bei der Übertragung von Grundstücken auf Kinder innerhalb der Spekulationsfrist kann ein Veräußerungsgewinnrisiko bestehen. Für andere Wirtschaftsgüter, etwa Kunstgegenstände, gelten eigene Spekulationsfristen.