Eine Tantieme ist eine am Unternehmenserfolg orientierte variable Vergütungskomponente. Bei einem Gesellschafter-Geschäftsführer zählt sie zur Gesamtausstattung, die zusammen mit Festgehalt, Dienstwagen und Altersversorgung in ihrer Gesamtheit dem Fremdvergleich standhalten muss. Sie muss denselben Anforderungen genügen wie das Grundgehalt: eine klare, ernsthafte, in die Zukunft gerichtete Vereinbarung mit tatsächlicher Durchführung sowie Beachtung des Rückwirkungsverbots. Nachgezogene Tantiemen ohne im Voraus geregelte Bemessungsgrundlage führen zu einer verdeckten Gewinnausschüttung.