Das Vergleichswertverfahren ist eines der drei Bewertungsverfahren für Grundstücke in der Erbschaft- und Schenkungsteuer. In ihm werden Wohnungseigentum, Teileigentum sowie Ein- und Zweifamilienhäuser bewertet (§ 182 Abs. 2 BewG). Es ist vorrangig anzuwenden, sofern Vergleichspreise oder Vergleichsfaktoren der Gutachterausschüsse vorliegen (§ 183 BewG); herangezogen werden hinreichend vergleichbare Kaufpreise am Markt. Neben ihm stehen das Ertragswertverfahren und das Sachwertverfahren, die je nach Grundstücksart zur Anwendung kommen.