Zum Inhalt springen
REB Insights · Glossar

Verlustabzug

§ 10d EStG

Der Verlustabzug nach § 10d EStG ermöglicht es, negative Einkünfte, die im Entstehungsjahr nicht durch Verlustausgleich mit positiven Einkünften ausgeglichen werden konnten, in anderen Veranlagungszeiträumen steuermindernd zu berücksichtigen. Er kommt erst zum Zuge, wenn nach dem Verlustausgleich noch negative Einkünfte verbleiben. Zahlreiche Sondervorschriften beschränken ihn: So begrenzt § 15a EStG den Verlustabzug bei Kommanditisten mit negativem Kapitalkonto, § 15b EStG bei Steuerstundungsmodellen und § 17 EStG bei bestimmten unentgeltlich erworbenen Anteilen. Auch beim Anteilseignerwechsel einer Kapitalgesellschaft kann der Verlustabzug entfallen.

Rechtlicher Bezug§ 10d EStG
Zuständiges ThemaHolding & Konzernstruktur
BearbeitungProf. Dr. Manzur Esskandari und Dr. Daniela Bick, LL.M. (Taxation)

Wichtige Beiträge zum Begriff