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REB Insights · Glossar

Werbungskosten

§ 23 Abs. 3 Satz 1 EStG

Werbungskosten sind Aufwendungen, die mit steuerpflichtigen Einnahmen in wirtschaftlichem Zusammenhang stehen; im Privatvermögen sind sie bei den Einkünften abzugsfähig. Wer Mieteinnahmen erzielt, kann die damit zusammenhängenden Werbungskosten geltend machen; bei privaten Veräußerungsgeschäften mindern sie den Veräußerungsgewinn (§ 23 Abs. 3 Satz 1 EStG). Zu ihnen zählen je nach Einkunftsquelle unter anderem Kosten für Steuerberatung, Versicherungsprämien sowie Lager- und Restaurierungskosten. Für pauschal versteuerte Einnahmen ist der Werbungskostenabzug dagegen ausgeschlossen.

Rechtlicher Bezug§ 23 Abs. 3 Satz 1 EStG
BearbeitungProf. Dr. Manzur Esskandari und Dr. Daniela Bick, LL.M. (Taxation)

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