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REB Insights · Glossar

Bareinlage

Die Bareinlage ist die in Geld erbrachte Einlage eines Gesellschafters in das Kapital einer Gesellschaft; sie wird auf dem Kapitalkonto des jeweiligen Gesellschafters erfasst. Als bloße Geldentrichtung ist sie keine Leistung im umsatzsteuerlichen Sinne. Bei der UG (haftungsbeschränkt) sind bis zum Erreichen der Stammkapitalschwelle von 25.000 Euro ausschließlich Bareinlagen zulässig, während Sacheinlagen ausgeschlossen sind. Eine verdeckte Sacheinlage liegt vor, wenn formal eine Bareinlage geleistet wird, das eingezahlte Geld aber nach dem Plan der Beteiligten alsbald wieder an den Gesellschafter zurückfließt.

BearbeitungProf. Dr. Manzur Esskandari und Dr. Daniela Bick, LL.M. (Taxation)

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