Die Ergänzungsbilanz ist eine gesellschafterbezogene steuerliche Bilanz in der Personengesellschaft, deren Kapitalkonto neben das Kapitalkonto des Gesamthandsvermögens und die Sonderbilanz tritt. In ihr werden stille Reserven ausgewiesen, wenn die Anschaffungskosten eines Erwerbers von den anteiligen Buchwerten abweichen: Übersteigt der Kaufpreis die Buchwerte, verteilt eine positive Ergänzungsbilanz die bezahlten stillen Reserven auf die einzelnen Wirtschaftsgüter und erhöht dort das Abschreibungsvolumen. Umgekehrt kann eine negative Ergänzungsbilanz aufgedeckte stille Reserven für den einbringenden Gesellschafter neutralisieren (Bruttomethode). Auch gesellschafterspezifische Korrekturen nach einer Betriebsprüfung werden technisch über Ergänzungsbilanzen abgebildet. Bei einer Einbringung nach § 24 Abs. 1 UmwStG bezieht die aufnehmende Personengesellschaft die Ergänzungsbilanzen der Gesellschafter in ihren Wertansatz ein.