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REB Insights · Glossar

Schachtelprivileg

§ 8b KStG

Als Schachtelprivileg wird im Volksmund die Beteiligungsfreistellung nach § 8b KStG bezeichnet, die Gewinnausschüttungen zwischen Kapitalgesellschaften weitgehend steuerfrei stellt. Es greift, wenn eine Kapitalgesellschaft — etwa eine Holding — Dividenden von einer Tochtergesellschaft erhält; wer eine Holding dagegen über ein Einzelunternehmen oder eine Personengesellschaft aufsetzt, verfehlt von vornherein den Anwendungsbereich. Für die Gewerbesteuer gilt eine höhere Schwelle: Erst ab einer Beteiligung von mindestens 15 Prozent bleibt die Dividende auch gewerbesteuerfrei (gewerbesteuerliches Schachtelprivileg). Im Abkommensrecht bestimmt das Schachtelprivileg die Grenzen der Freistellung ausländischer Dividenden.

Rechtlicher Bezug§ 8b KStG
BearbeitungProf. Dr. Manzur Esskandari und Dr. Daniela Bick, LL.M. (Taxation)

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