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REB Insights · Glossar

Verschonungsabschlag

§ 13a ErbStG

Der Verschonungsabschlag ist eine erbschaft- und schenkungsteuerliche Begünstigung, die den steuerpflichtigen Wert begünstigten Betriebsvermögens bei Erbschaft oder Schenkung mindert. Bei der Regelverschonung nach § 13a Abs. 1 ErbStG beträgt er 85 Prozent des begünstigten Vermögens bis 26 Mio. Euro, bei der Optionsverschonung 100 Prozent. Voraussetzung ist die Einhaltung von Behaltensfristen und Lohnsummenanforderungen; erfolgt innerhalb der Behaltefrist eine schädliche Verfügung, wird der Abschlag im Verhältnis der verbleibenden Frist zum Gesamtzeitraum gekürzt. Oberhalb eines Erwerbs von 26 Mio. Euro gelten nach § 13c ErbStG besondere Regeln mit abschmelzendem Abschlag. Neben dem Verschonungsabschlag steht dem Erwerber ein Abzugsbetrag von 150.000 Euro zu.

Rechtlicher Bezug§ 13a ErbStG
BearbeitungProf. Dr. Manzur Esskandari und Dr. Daniela Bick, LL.M. (Taxation)

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