Der Verschonungsabschlag ist eine erbschaft- und schenkungsteuerliche Begünstigung, die den steuerpflichtigen Wert begünstigten Betriebsvermögens bei Erbschaft oder Schenkung mindert. Bei der Regelverschonung nach § 13a Abs. 1 ErbStG beträgt er 85 Prozent des begünstigten Vermögens bis 26 Mio. Euro, bei der Optionsverschonung 100 Prozent. Voraussetzung ist die Einhaltung von Behaltensfristen und Lohnsummenanforderungen; erfolgt innerhalb der Behaltefrist eine schädliche Verfügung, wird der Abschlag im Verhältnis der verbleibenden Frist zum Gesamtzeitraum gekürzt. Oberhalb eines Erwerbs von 26 Mio. Euro gelten nach § 13c ErbStG besondere Regeln mit abschmelzendem Abschlag. Neben dem Verschonungsabschlag steht dem Erwerber ein Abzugsbetrag von 150.000 Euro zu.