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REB Insights · Glossar

Drei-Objekt-Grenze

Die Drei-Objekt-Grenze ist eine von der Rechtsprechung entwickelte Vereinfachungs- und Indizregel, die im Regelfall den Übergang vom privaten Immobilienverkauf zum gewerblichen Grundstückshandel markiert. Werden innerhalb von fünf Jahren mehr als drei Objekte angeschafft und wieder veräußert, spricht dies für Gewerblichkeit. Die Grenze ist kein starres Kriterium: Auch unterhalb von vier Objekten kann Gewerblichkeit vorliegen, wenn besondere Umstände das Indiz überlagern. Auf andere Bereiche wie den Handel mit Kunst oder Sammlerstücken wird sie allenfalls analog herangezogen; eine feste Grenze wie bei Immobilien besteht dort nicht.

BearbeitungProf. Dr. Manzur Esskandari und Dr. Daniela Bick, LL.M. (Taxation)

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