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REB Insights · Glossar

Fünftelregelung

§ 34 Abs. 1 EStG

Die Fünftelregelung nach § 34 Abs. 1 EStG ist eine ermäßigte Besteuerung außerordentlicher Einkünfte, die deren Progressionswirkung abmildert. Dabei wird der außerordentliche Teil der Einkünfte rechnerisch auf fünf Jahre verteilt, um die Progressionsspitze abzufedern. Sie kommt etwa bei Veräußerungsgewinnen, bei Kapitalleistungen aus Pensionszusagen oder bei Karenzentschädigungen in Betracht. Bei hohen Veräußerungsgewinnen ist der alternative ermäßigte Steuersatz nach § 34 Abs. 3 EStG regelmäßig günstiger.

Rechtlicher Bezug§ 34 Abs. 1 EStG
Zuständiges ThemaKapitalanlagen & Krypto
BearbeitungProf. Dr. Manzur Esskandari und Dr. Daniela Bick, LL.M. (Taxation)

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