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REB Insights · Glossar

Sonderabschreibung

§ 7g Abs. 5 EStG

Die Sonderabschreibung ist eine über die reguläre AfA hinausgehende zusätzliche Abschreibungsmöglichkeit, etwa nach § 7g Abs. 5 EStG oder § 7b EStG. Bestimmte Sonderabschreibungen kommen erst im Betriebsvermögen in Betracht. Für als Umlaufvermögen gehaltene Grundstücke, etwa im gewerblichen Grundstückshandel, sind Sonderabschreibungen dagegen nicht zulässig. Ihre Inanspruchnahme ist ein steuerliches Wahlrecht; eine versäumte Sonderabschreibung ist kein Fehler, sondern nur über eine Bilanzänderung nachholbar.

Rechtlicher Bezug§ 7g Abs. 5 EStG
BearbeitungProf. Dr. Manzur Esskandari und Dr. Daniela Bick, LL.M. (Taxation)

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