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Wenn jeder plausibel klingt, zählt wer dafür einsteht

Ein Modell aus der Wirtschaftswissenschaft erklärt, warum saubere Form und präzise Fundstelle als Erkennungszeichen für Sorgfalt gerade ausfallen. Was an ihre Stelle tritt, betrifft jeden, der eine Maschinenauskunft für sein Unternehmen unterschreibt.

Michael Spence hat 1973 in einem Aufsatz über den Arbeitsmarkt beschrieben, warum Menschen Dinge tun, die für sich genommen nichts einbringen. Ein Bewerber weiß, was er kann, der Arbeitgeber weiß es nicht und muss es aus dem erschließen, was sichtbar ist. Ein Abschluss dient ihm dann als Signal. Spence hat die Bedingung benannt, unter der so ein Signal überhaupt etwas aussagt. Es muss den weniger Geeigneten mehr kosten als den Geeigneten. Wird es für alle gleich billig, senden es alle, und der Beobachter steht wieder am Anfang. Für diese Arbeiten über Märkte mit ungleich verteilter Information hat Spence 2001 den Wirtschaftsnobelpreis erhalten, gemeinsam mit George Akerlof und Joseph Stiglitz.

Was ein sauberer Schriftsatz früher verriet

Bei einer steuerlichen Auskunft steht der Empfänger regelmäßig in genau dieser Lage. Er kann den Inhalt nicht beurteilen, also achtet er auf das Drumherum, auf die saubere Gliederung und die präzise Fundstelle. Beides war teuer. Wer eine Entscheidung mit Datum und Fundstelle zitierte, hatte sie in aller Regel gelesen, und wer den Fall nicht durchdrungen hatte, brachte die Form schon gar nicht zustande. Dazu kam ein zweites Signal, das vom Menschen selbst ausgeht. Wer unsicher ist, wird vager, schränkt ein, kündigt an, noch einmal nachzusehen. Auf diese Nebengeräusche verlassen wir uns im Alltag stärker, als uns bewusst ist.

Beide Signale sind gerade billig geworden. Ein Sprachmodell erzeugt die erfundene Fundstelle mit demselben Aufwand und in derselben Ruhe wie die zutreffende, und es wird auch dann nicht vager, wenn es irrt. Was ein Leser bisher als Zeichen von Sorgfalt las, kostet die Maschine nichts.

Vor Gericht ist das aktenkundig, weil dort jemand die Fundstellen nachschlägt. Den Anfang machte 2023 ein Verfahren in New York, in dem der Anwalt des Klägers sechs Urteile anführte, die ein Chatbot frei erfunden hatte; das Gericht verhängte eine Geldbuße. Der österreichische Oberste Gerichtshof befasste sich mit einer Nichtigkeitsbeschwerde in einer Strafsache gar nicht erst inhaltlich, weil sie voller Fehlzitate war und sich auf höchstgerichtliche Entscheidungen berief, die es nicht gibt. Deutsche Gerichte vom Familiengericht bis zum Landgericht haben dasselbe Muster verzeichnet. Eine öffentlich geführte Sammlung solcher Entscheidungen liegt inzwischen deutlich über tausend Fällen. Anwälte sind dabei nur die Berufsgruppe, bei der es zuerst auffiel.

Unterschrieben wird von einem Menschen

Ob eine Lieferung in ein anderes EU-Land steuerfrei bleibt oder ob die Kassenführung den Anforderungen genügt, beantwortet einem Geschäftsführer heute jedes verbreitete Modell in zwanzig Sekunden, im Duktus eines Kommentars. Unterschrieben wird die Erklärung trotzdem von ihm. Die Abgabenordnung kennt die Maschine nicht als Adressaten. Sie nimmt nach § 34 AO den gesetzlichen Vertreter in die Pflicht, lässt ihn nach § 69 AO persönlich einstehen, wenn er diese Pflichten vorsätzlich oder grob fahrlässig verletzt, und verlangt nach § 153 AO von ihm, eine als unrichtig erkannte Erklärung unverzüglich anzuzeigen und zu berichtigen, solange die Festsetzungsfrist noch läuft. Woher die Auskunft stammt, ändert an dieser Zurechnung nichts.

Akerlof hat das Gegenstück dazu schon 1970 am Gebrauchtwagenmarkt beschrieben. Wo der Käufer die Qualität nicht erkennen kann, wehren Märkte sich mit Garantie, Marke und Zulassung. Diese Einrichtungen beheben seine Unkenntnis nicht, sie verlagern die Folgen eines Irrtums auf den, der mehr weiß.

Genau dorthin verschiebt sich, wofür ein Mandant zahlt. Ein plausibel klingendes Ergebnis besorgt er sich selbst. Was er sich nicht besorgen kann, ist jemand, der es sich zurechnen lässt, also ein Name, eine Berufshaftpflicht und eine Person, die den Betrieb kennt, erreichbar bleibt und die Auskunft im Zweifel gegenüber der Finanzverwaltung vertritt.

Im Haus des Unternehmers gilt dieselbe Überlegung. Sobald Mitarbeiter Maschinenauskünfte in Angebote oder Verträge einarbeiten, entsteht Text, dem seine Herkunft nicht anzusehen ist. Ein Verbot läuft ins Leere, weil sich seine Einhaltung nicht überprüfen lässt. Was trägt, ist ein benannter Freigabepunkt für jedes Ergebnis, das das Haus verlässt.

In der eigenen Kanzlei lassen wir die Maschine dort, wo es auf Wiederholbarkeit ankommt, gar nicht erst entscheiden. Für die Buchführung eines Mandanten mit rund 170 Rechnungspositionen im Monat haben wir ein eigenes Werkzeug gebaut, das jede Position nach fest gesetzten Regeln dem zutreffenden Konto zuordnet. Es braucht dafür Minuten statt eines halben Arbeitstages und liefert bei gleicher Eingabe jedes Mal dasselbe Ergebnis. Das steuerliche Urteil steckt eine Stufe davor, in der Konstruktion dieser Regeln, und dort ist es auch nachlesbar.

Wo das Argument endet

Die Gerichtsfälle taugen nicht als Fehlerquote. Sie zeigen den Ausschnitt, in dem eine Prüfinstanz sitzt. In der Kalkulation oder in der Vorbereitung auf eine Betriebsprüfung schlägt niemand nach, und was niemand nachschlägt, bleibt unbemerkt.

Das Signalmodell beschreibt zudem nur die Trennung, nicht die Güte. Ein Signal, das wieder etwas kostet, trennt auch dann, wenn wenig dahintersteckt. Auf die Bürgschaft übertragen heißt das, dass sie eine Auskunft nicht richtig macht, sondern zurechenbar. Wer haftet, ohne die Sache beurteilen zu können, verkauft eine Versicherung, und so sollte man es dann auch benennen. Die Zurechnung trägt nur, wo sie an Fachkunde hängt.

Schließlich gilt der Satz vom entwerteten Ergebnis nur, wo die Frage bereits sauber gestellt ist. Der schwierigere Teil liegt regelmäßig davor, beim Aufklären des Sachverhalts und beim Auseinanderhalten von Annahme und Befund. Ein Anliegen kommt selten schon in der Form herein, in der es zu entscheiden ist. Dort ist in zwanzig Sekunden nichts zu haben, und dort entscheidet sich, ob die spätere Antwort überhaupt zur Sache passt.

Für den eigenen Betrieb reicht als Anfang ein Rückblick auf ein Quartal mit der Frage, für welche herausgegangenen Ergebnisse sich heute noch benennen lässt, wer sie geprüft hat. Wo sich das nicht mehr sagen lässt, ist die Lücke bereits da.

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