Zum Inhalt springen
REBuilding · Mind

Wissen, das erklärt, und Wissen, das entscheidet

Ein Berufsexamen hat immer zweierlei zugleich bescheinigt, den geprüften Stoff und das Urteil, das daneben mitgewachsen ist. Den ersten Teil bekommt heute jeder von der Maschine, und das ändert, woran man einen Berater oder einen Mitarbeiter erkennt.

Nassim Nicholas Taleb hat lange an den Derivatemärkten gehandelt und lehrt heute Risikoforschung in New York. In seinem Buch „Antifragile“ greift er eine Geschichte aus dem Erfahrungsbericht eines amerikanischen Händlers auf. Darin verdient ein Mann im Handel mit Green Lumber ein Vermögen und hält die Ware bis zuletzt für grün gestrichenes Holz. Gemeint ist frisch geschlagenes Holz, das noch nicht getrocknet ist. Über die Ware wusste dieser Händler das Falsche und über den Handel das Richtige, wer wann kauft, wie sich die Aufträge bewegen, wo der Preis nachgibt. Der Verfasser des Berichts dagegen, der sich gründlich mit den Ursachen von Preisbewegungen befasst hatte, verlor sein Geld.

Der Fehler, den Taleb daran vorführt, begegnet einem in jedem Beruf. Was einen Gegenstand erklärt und was eine Entscheidung über ihn trägt, sind zwei verschiedene Bestände. Der erste lässt sich unterrichten, abfragen und benoten. Der zweite wächst am Fall, lässt sich schlecht in Worte fassen und noch schlechter prüfen. Wo beide auseinanderfallen, misst eine Prüfung etwas anderes, als sie zu messen glaubt. Für Berufe mit Examen blieb das lange folgenlos, weil ohnehin niemand das eine erwarb, ohne dabei auch das andere aufzunehmen.

Was das Examen bislang mitbescheinigt hat

In der Steuerberatung lagen die beiden Wissensarten über Jahrzehnte gebündelt vor. Wer das Berufsexamen bestand, hatte den Stoff im Kopf, hatte aber auch Jahre in einer Kanzlei verbracht, Mandanten erlebt, eine Außenprüfung von innen gesehen und gelernt, wann man einen Sachverhalt lieber noch einmal nachfragt, bevor man ihn beurteilt. Das Zeugnis wies das Abfragbare aus und stand zugleich für all das, was daneben geschehen war. Als Auswahlkriterium taugte es deshalb, obwohl es das Wesentliche gar nicht geprüft hatte.

Diese Bündelung löst sich gerade auf. Wer heute wissen will, wie eine Anschaffung, eine Umstrukturierung oder ein Geschäft im Ausland steuerlich einzuordnen ist, bekommt von einem Sprachmodell in Sekunden eine ordentlich gebaute Antwort, der Unternehmer genauso wie der Berufsanfänger. Was ein Zeugnis über diesen Teil aussagt, hat damit an Wert verloren. Was es über den anderen Teil aussagte, wiegt jetzt schwerer, weil sonst nichts mehr davon zeugt.

Woran sich das zweite Wissen zeigt

Zuerst daran, dass jemand merkt, wenn etwas fehlt. Bei unseren eigenen Werkzeugen ließ sich das gut beobachten. Für einen Klinikmandanten mit 77 Beschäftigten haben wir eine Anwendung gebaut, die jeden Monat die ausgefüllte Tabelle einliest, sie prüft und daraus die Datei für das Lohnprogramm erzeugt; gerechnet wird lokal im Browser, die Lohnangaben bleiben auf dem Rechner des Sachbearbeiters. Das Programmieren kostete wenig Zeit, das nimmt einem heute ein KI-Werkzeug weitgehend ab. Die Zeit ging in die Festlegungen davor, etwa in die Frage, welche Bestandteile außen vor bleiben, wenn das Programm die Monatsstunden einer Person auf Plausibilität prüft. Die Rufbereitschaft bleibt dort draußen, ebenso die Zuschläge für Arbeit an Sonn- und Feiertagen, weil sie das Bild der geleisteten Stunden so verschieben, dass jeden Monat ein falscher Alarm entstünde. Eine solche Entscheidung steht in keinem Lehrbuch und in keiner Prüfungsaufgabe, sie stammt aus der Kenntnis dieses einen Betriebs.

Für einen Unternehmer, der eine Stelle in der eigenen Buchhaltung besetzt oder eine Kanzlei auswählt, folgt daraus eine andere Prüfanordnung. Fachfragen zu stellen, deren Antworten frei verfügbar sind, kostet Zeit und bringt wenig. Ergiebiger ist ein echter Vorgang aus dem eigenen Haus, unaufgeräumt und mit seinen tatsächlichen Lücken, verbunden mit der Bitte, vor der Bearbeitung zu sagen, was man zuerst nachfragen würde. Wer die richtigen Rückfragen stellt, hat mehr über sich gezeigt als jeder, der eine Vorschrift fehlerfrei referiert. Ähnlich viel verrät ein maschinell erzeugter Entwurf, in den ein plausibel klingender Fehler eingebaut ist. Ob jemand ihn findet und ob er an der richtigen Stelle sagt, dass er es nicht weiß, ist der eigentliche Test.

Wo der Vergleich mit dem Holzhändler aufhört

Der Händler erfuhr jeden Abend aus der Abrechnung, ob er richtig gelegen hatte. Unter dieser Bedingung darf man dem Ergebnis mehr trauen als dem Zeugnis. In der steuerlichen Beratung fehlt diese Rückmeldung. Ein Fehler zeigt sich in der Außenprüfung nach Jahren, in der Nachfolge nach Jahrzehnten oder überhaupt nicht, weil niemand mehr hinsieht. Wer daraus schließt, ein lange erfolgreicher Berater müsse folglich gut sein, verwechselt Überleben mit Können. Talebs eigene Folgerung, sich eher an das zu halten, was jemand über die Jahre zustande gebracht hat, als an seinen Titel, setzt ein ablesbares Ergebnis voraus, und genau daran fehlt es hier.

Die zweite Grenze liegt beim Stoff selbst. Die grüne Farbe war für das Geschäft des Händlers gleichgültig. Ob eine Warenlieferung über die Grenze im Inland oder im Bestimmungsland zu versteuern ist, ist es nicht, denn an dieser Einordnung hängen Meldungen, Zahlungen und im schlechten Fall eine Nachforderung. Den plausibel klingenden Fehler im Maschinenentwurf findet ja auch nur, wer den Stoff beherrscht; ohne ihn bleibt vom Urteilsvermögen ein Bauchgefühl übrig. Hinzu kommt, dass manche Tätigkeiten in Deutschland an eine Bestellung oder Zulassung gebunden sind. Das Examen ist dort nicht nur ein Signal, sondern Zugangsvoraussetzung, und daran ändert kein Sprachmodell etwas.

Praktisch heißt das, die Zulassung weiterhin zu verlangen und aufzuhören, sie als Auskunft über die Qualität der Beratung zu lesen. Diese Auskunft muss man sich selbst beschaffen. Einen echten Vorgang aus dem eigenen Haus so aufzubereiten, dass er im Gespräch etwas hergibt, ist Arbeit, und es ist der Teil der Auswahl, den man an niemanden abgeben kann.

Weiter im Thema